Donnerstag, 28. Juni 2012

Umgangsrecht des Kindes nur nach Kassenlage

Eigentlich unerhört: Der Staat erlaubt einer Mutter einfach überall hin zu ziehen, ohne sich irgendwelche Gedanken zu machen, wie es dem Kind damit geht und ob dessen Umgangsrecht mit dem Vater durchgeführt werden kann. Die Rechte der Mutter auf Freizügigkeit stehen über den Rechten aller anderen Menschen. Völlig folgerrichtig hat daher ein Gericht entschieden, dass dann bei Bedürftigkeit der Staat auch für die Kosten aufkommen muss, wenn der Vater nicht genug Geld verdient:

Hartz-IV-Empfänger bekommt USA-Reisen zum Kind bezahlt Damit sich Papa und Sohn regelmäßig in die Arme schließen können, muss die Arge einem Hartz-IV-Empfänger aus Rheinland-Pfalz auch vier USA-Reisen im Jahr zahlen.
LSG Rheinland-Pfalz - Az: L 1 SO 133/10 B ER -

Nun kommt die Kehrtwende. Nach Kassenlage ist das Umgangsrecht des Kindes plötzlich Spielball fiskalischer Interessen:

Urteil: Nur einmal im Jahr Geld für USA-Reise zu Kind
Mainz - Ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Kind in den USA lebt, hat unter bestimmten Bedingungen nur Anspruch auf einen bezahlten Besuch pro Jahr in Amerika. Das entschied das rheinland-pfälzische Landessozialgericht nach einer Mitteilung vom Donnerstag in Mainz.


Also ist das Umgangsrecht des Kindes nur dann ein Menschenrecht des Kindes, wenn man den Vater verpflichten kann, dafür aufzukommen. Verlogen.

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